Wer Schusswaffen oder Munition besitzt, muss diese sicher verwahren. Das schreibt das deutsche Waffengesetz (WaffG) vor. Verstöße können hohe Bußgelder oder sogar strafrechtliche Folgen haben.
- 36 WaffG und die AWaffVlegen klare Regeln fest. Dazu gehört die Nutzung eines geprüften Waffenschranks. Dieser muss bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen, etwa nach DIN/EN 1143-1.
Wichtig ist auch der Nachweis gegenüber Behörden. Rechnungen oder Fotos des Tresors bestätigen die korrekte Aufbewahrung. Ohne diesen Nachweis riskieren Besitzer den Verlust ihrer Waffenbesitzkarte.
Besonders streng sind die Vorgaben für erlaubnispflichtige Waffen. Hier muss der Schlüssel stets unter Kontrolle bleiben. Erlaubnisfreie Waffen benötigen zwar keinen Tresor, müssen aber vor unbefugtem Zugriff geschützt sein.
Wer unsicher ist, sollte sich bei der zuständigen Behörde informieren. So vermeiden Sie Fehler und halten sich rechtlich abgesichert.
Gesetzliche Grundlagen und Vorgaben
Das deutsche Waffenrecht setzt klare Rahmenbedingungen für den Umgang mit Schusswaffen und Munition. Verstöße gegen diese Vorgaben können schwerwiegende Folgen haben. Daher ist es wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen genau zu kennen.
Regelungen im Waffengesetz (§ 36 WaffG)
- 36 WaffG definiert die Anforderungen an die sichere Aufbewahrung. Waffen und Munition müssen so gelagert werden, dass unbefugter Zugriffausgeschlossen ist. Besitzer müssen einen geprüften Waffenschrank verwenden, der bestimmte Sicherheitsstandards erfüllt.
Für erlaubnispflichtige Waffen gelten strengere Regeln. Der Schlüssel muss stets unter Kontrolle bleiben. Erlaubnisfreie Waffen benötigen zwar keinen Tresor, müssen aber dennoch sicher verwahrt werden.
Bestimmungen der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
Die AWaffV konkretisiert die Vorgaben des WaffG. Sie legt fest, dass Waffen und Munition getrennt aufbewahrt werden müssen. Zudem sind Waffenschränke ab einem bestimmten Widerstandsgrad vorgeschrieben.
Für Jäger gelten besondere Regeln. Sie müssen den Erwerb einer Waffe innerhalb von zwei Wochen bei der Behörde melden. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder oder der Entzug der Waffenbesitzkarte.
Wichtig: Seit Juli 2017 müssen neu erworbene Waffenschränke mindestens der Norm DIN/EN 1143-1entsprechen. Ältere Modelle dürfen unter bestimmten Bedingungen weiter genutzt werden.
Waffenaufbewahrung im Eigenheim: Praktische Anleitung
Technische Sicherheitsmaßnahmen sind essenziell für Waffenbesitzer. Die gesetzlichen Vorgaben verlangen eine präzise Umsetzung, um Risiken zu minimieren.
Sicherung von Waffen und Munition
Verwenden Sie einen zertifizierten Tresor nach DIN/EN 1143-1. Dieser muss mindestens Widerstandsgrad 0 aufweisen. Ältere Modelle der Klassen A/B sind nur mit Bestandsschutz erlaubt.
Waffen und Munition müssen getrennt gelagert werden. Geladene Schusswaffen dürfen nicht im Schrank verbleiben. Für Luftdruckwaffen (bis 7,5 Joule) reicht eine gesicherte Aufbewahrung.
Sicherheitsstufe | Langwaffen | Kurzwaffen | Munition (max.) |
0/N | unbegrenzt | 5 | 5 kg |
I | unbegrenzt | 10 | 10 kg |
Nachweispflicht gegenüber Behörden
Dokumentieren Sie die sichere Aufbewahrung mit:
- Kaufbelegen des Tresors,
- Fotos des Aufstellorts,
- Rechnungen für Waffen/Munition.
Bei Kontrollen müssen diese Unterlagen vorgelegt werden. Verstöße können Bußgelder bis 10.000 € nach sich ziehen.
Waffenschränke: Auswahl und Sicherheitsstufen
Die richtige Wahl eines Waffenschranks entscheidet über Sicherheit und Gesetzeskonformität. Seit Juli 2017 gelten verschärfte Anforderungen nach DIN/EN 1143-1. Ältere Modelle dürfen unter Bestandsschutz weiter genutzt werden.
Widerstandsgrad und Zertifizierungen
Der Widerstandsgrad klassifiziert die Schutzwirkung gegen Einbruch. Geprüfte Waffenschränke müssen mindestens Stufe 0 (bis 5 Kurzwaffen) oder I (bis 10 Kurzwaffen) erfüllen. Die Norm EN 1143-1 garantiert:
- Resistenz gegen Werkzeuge wie Bohrer oder Brechstangen.
- Mindestwandstärken aus Stahl (z. B. 4 mm bei Stufe 0).
- Zertifizierung durch unabhängige Prüfinstitute.
Sicherheitsstufe | Kurzwaffen (max.) | Langwaffen (max.) | Munition |
0/N | 5 | unbegrenzt | 5 kg |
I | 10 | unbegrenzt | 10 kg |
Verankerung und Aufstellungsort
Ein waffenschrank muss fest mit Boden oder Wand verbunden sein. Ideal ist ein trockener, unauffälliger Raum ohne Feuchtigkeit. Wichtige Punkte:
- Verankerung mit chemischen Dübeln oder Schrauben.
- Keine Lagerung in Kellern mit Hochwasserrisiko.
- Dokumentation des Standorts für Behörden.
Ältere Tresore vor 2017 benötigen keine Nachrüstung, sofern sie damaligen Anforderungen entsprachen.
Verschlusssysteme und Zugangskontrollen
Moderne Verschlusssysteme bieten hohe Sicherheit für Waffenbesitzer. Sie verhindern unbefugten Zugriff und erfüllen gesetzliche Vorgaben. Die Wahl zwischen mechanischen und elektronischen Lösungen hängt von individuellen Bedürfnissen ab.
Mechanische und elektronische Zahlenschlösser
Mechanische Schlösser gelten als robust und wartungsarm. Sie benötigen keinen Strom, sind jedoch anfällig für Schlüsselverlust. Typische Modelle nutzen keinen Strom, sind jedoch anfällig für Schlüsselverlust.
Elektronische Systeme ermöglichen PIN- oder Biometrie-Zugang. Vorteile sind Protokollfunktionen und kein Schlüsselmanagement. Nachteilig sind Stromabhängigkeit und höhere Kosten.
- Vergleich:Mechanische Schlösser für Langwaffen und sicheren aufbewahrung in bewohnten gebäuden.
- Elektronische Varianten für schnellen Zugriff und Protokollierung.
Sichere Schlüsselverwahrung
Schlüssel müssen in einem separaten Tresor der gleichen Schutzklasse lagern. Das bestätigte 2023 das OVG NRW. Besitzer erlaubnispflichtiger Waffen sind besonders betroffen.
„Schlüssel für Waffenschränke der Klasse I müssen in einem mindestens gleichwertigen Tresor verwahrt werden.“
OVG NRW, 2023
Empfehlungen:
- Schlüssel nie offen liegen lassen.
- Zugang auf vertrauenswürdige Personen beschränken.
- Bei elektronischen Schlössern Backup-Codes sicher aufbewahren.
Die zuständige Behörde überprüft die Einhaltung bei Kontrollen. Dokumentieren Sie alle Maßnahmen für den Nachweis.
Spezifische Anforderungen bei der Lagerung
Die gesetzlichen Vorschriften zur Waffenlagerung sind präzise. Sie dienen dem Schutz vor unbefugtem Zugriff. Besonders die Trennung von Waffen und Munition ist entscheidend.
Getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition
Laut § 36 WaffG müssen Schusswaffen und Munition getrennt gelagert werden. Ausnahme: Ein gemeinsames Behältnis mit höchster Sicherheitsstufe (EN 1143-1).
Praktische Umsetzung:
- Munition in separatem Fach des Tresors oder zweitem Behältnis.
- Geladene Waffen sind strikt verboten – auch bei Kurzwaffen.
- Für Jäger: Beispieleiner Transportbox mit getrennten Fächern.
Besonderheiten bei Schusswaffen, Langwaffen und Kurzwaffen
Die Wahl des Tresors hängt von der Waffenart ab:
Waffentyp | Mindest-Sicherheitsstufe | Max. Anzahl |
Langwaffen | 0 (unter 200 kg) | unbegrenzt |
Kurzwaffen | I (ab 200 kg) | 10 |
Technische Hinweise:
- Langwaffen benötigen vertikale Stauräume.
- Kurzwaffen mit Zahlenschlossgegen Diebstahl sichern.
- In Gebäudenmit Feuchtigkeit rostfreie Tresore wählen.
„Die Einhaltung der Vorschriften wird bei behördlichen Kontrollen streng geprüft.“
Bundesverwaltungsamt, 2023
Verstöße können Bußgelder bis 10.000 € oder Strafen nach sich ziehen. Dokumentieren Sie Ihre Sicherheitsstufen und Lagerorte immer.
Fazit
Sicherheit und Rechtssicherheit hängen von der konsequenten Umsetzung des Waffengesetzes ab. Ein geprüfter Tresor nach DIN/EN 1143-1, getrennte Lagerung von Waffen und Munition sowie dokumentierte Kontrolle sind unverzichtbar.
Behörden prüfen regelmäßig, ob der Zugang für Unbefugte ausgeschlossen ist. Besonders im familiären Umfeld muss der Schlüssel gesichert sein. Verstöße gegen das Waffengesetzes führen zu hohen Sanktionen.
Fazit: Nur durch technisch einwandfreie Lagerung und regelmäßige Überprüfung halten Sie sich rechtskonform. So schützen Sie sich und andere effektiv.