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Rauchmelder: Das muss bei ihrer Anbringung beachtet werden

geschrieben von homeandgarden
Rauchmelder: Das muss bei ihrer Anbringung beachtet werden

Rauchmelder: Das muss bei ihrer Anbringung beachtet werden

Bereits seit einiger Zeit besteht eine bundesweite gesetzliche Pflicht dazu, Wohnhäuser und Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten. Dies hat einen guten Grund: Im Ernstfall können Rauchmelder Leben retten.

Allerdings kommt es dafür auf eine fachgerechte Montage an. Nur so können die lebensrettenden Melder ihre Aufgabe zuverlässig ausführen und die Bewohner rechtzeitig vor einer Brandgefahr warnen.

An diesen Orten sind Rauchmelder anzubringen

In sämtlichen deutschen Bundesländern gilt die allgemeine Rauchmelderpflicht. Leichte Unterschiede lassen sich jedoch hinsichtlich der Regelungen dazu finden, wo die Anbringung der Feuermelder nötig ist.

Alle Regelungen sehen jedoch vor, dass jeweils im Flur, im Kinder- und im Schlafzimmer ein Rauchmelder zu installieren ist. Daneben ist in Brandenburg und Berlin vorgeschrieben, dass die kleinen Geräte auch in sämtlichen Aufenthaltsräumen zu finden sein müssen. Bad und Küche stellen dabei die einzigen Ausnahmen dar.

In allen Zimmern, in denen Menschen schlafen, müssen Rauchmelder in Sachsen, Hessen und Baden-Württemberg montiert werden. Diese Vorgaben gelten für Bestands- und Umbauten ebenso wie für Neubauten.

So werden Rauchmelder korrekt installiert

Rauchwarnmeldern liegt das sogenannte Streulichtprinzip zu Grunde. Dadurch findet eine entsprechende Reaktion des Melders statt, wenn auch nur eine geringe Dosis von Brandrauch von diesem registriert wird.

Durch die DIN 14676 sind die Regelungen zur korrekten Installation formuliert. Der Brandmelder muss stets an der Decke angebracht werden – und dies idealerweise möglichst weit in der Mitte des Raumes. Zur Wand ist ein Mindestabstand von 50 Zentimetern einzuhalten. Das Gleiche gilt für Einrichtungsgegenstände oder einen Unterzug, welche das Eindringen des Rauchs in den Melder beeinträchtigen könnten.

Das Gesetz in Deutschland gibt zudem vor, dass eine Wohnung mit einem Zimmer mit mindestens einem Feuermelder ausgestattet sein muss. Sind mehrere Zimmer vorhanden, sind die lebensrettende Geräte in sämtlichen Aufenthaltsräumen, in denen auch geschlafen wird, zu montieren. Somit sind die Brandmelder etwa in Kinderzimmern, Schlafzimmer und auch dem Flur, der als Fluchtweg dient, vorgeschrieben. Sollte das Wohnzimmer ebenfalls als Fluchtweg oder Schlafstätte fungieren, darf auch in diesem Raum nicht auf ein Gerät verzichtet werden. Die Rauchmelder müssen sich dabei zu jeder Zeit als funktionsfähig zeigen.

Anbringung von Rauchmeldern ist ohne Bohren möglich

Für die Montage der Warnmelder muss nicht unbedingt zu Schrauben und Dübeln gegriffen werden. Alternativ kommen für die Befestigung auch Klebepads infrage. Allerdings ist bei diesen sicherzustellen, dass die Montageanleitung des Geräts diese Anbringungsweise explizit erlaubt.

Der Umgang mit den Klebepads zeigt sich dann überaus einfach. Eine Seite von ihnen wird an der Decke befestigt, die andere an der Rauchmelder Rückseite. So lässt sich der Melder ohne großen Aufwand installieren. Die Klebestelle muss sich dafür jedoch vollkommen fett- und staubfrei sowie glatt zeigen. Sollte die Montage auf diese Weise nicht gelingen, lässt sich auf Dübel und Schraube nicht verzichten. Klebepads eignen sich für die Anwendung auf Raufasertapeten außerdem nur bedingt.

Gestalten sich die Decken in einem Raum schräg – etwa im Dachgeschoss – besteht das Risiko, dass sich Wärmepolster unter der Deckenspitze bilden. Diese könnten den Rauchzutritt zum Feuermelder beeinträchtigen. Es sind daher einige Besonderheiten zu beachten, wenn Dachschrägen mit einem Rauchwarnmelder versehen werden. Zu der Spitze der Zimmerdecke muss das Gerät dann – sofern eine Neigung über 20 Grad vorliegt – zwischen 0,5 bis zu einem Meter Abstand aufweisen.

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